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Aufgaben (Auszug aus der Satzung)
§7 (1) Das Studierendenparlament ist das zentrale Meinungs- und Willensbildungsorgan der Studierendenschaft. Es entscheidet in allen Angelegenheiten der Studierendenschaft.
(2) Das Studierendenparlament hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Wahl, Abberufung, Entlastung und Kontrolle der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA),
2. Einberufung von studentischen Vollversammlungen,
3. Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
4. Beratung und Beschlussfassung über Änderungen dieser Satzung,
5. Beratung und Beschlussfassung über die Wahlordnung, sowie
6. Beratung und Beschlussfassung über die Beitragssatzung.
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